Unser Angebot
Multiprofessionelle Behandlung
Das multiprofessionelle Behandlungsteam besteht aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleitern sowie einer Medizinischen Fachangestellten. Weitere Mitarbeitende anderer medizinscher Disziplinen ziehen wir im Bedarfsfall hinzu.
Unsere Leistungen
- tägliche persönliche Kontakte durch Mitarbeitende des multiprofessionellen Teams; Besuche auch an Wochenenden und Feiertagen
- wöchentliche ärztliche Visiten in Ihrem häuslichen Umfeld
- psychotherapeutische/supportive Gespräche
- Familien- und Angehörigengespräche (mit Ihrer Zustimmung)
- Vereinbarung eines individuellen Behandlungsplans, der Ihre Wünsche und Ressourcen berücksichtigt
- gemeinsame Erarbeitung eines Krisenplans
- notwendige medizinische Untersuchungen (Blutabnahmen, EKG etc.)
- Bereitstellung von Medikamenten
- Nutzung therapeutischer Angebote in der Klinik
Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund der aktuellen Schwere der Erkrankung oder einer Krisensituation eine stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigen würden.
Die StäB ist sinnvoll, wenn
- Sie lieber in Ihrer vertrauten Umgebung behandelt werden möchten als auf einer Klinikstation
- Sie aus Sorge um Ihre Kinder oder andere Angehörige nicht in die Klinik möchten
- Ängste Sie daran hindern, die Wohnung zu verlassen
- Sie eine engere Einbeziehung von Angehörigen oder anderer Bezugspersonen wünschen
Voraussetzungen für die StäB-Behandlung
- Sie können sich an Absprachen halten und verlässlich und regelmäßig an der Behandlung teilnehmen
- es liegt keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor
- Sie und alle in Ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen sind damit einverstanden, dass Sie an sieben Tagen die Woche Besuch bekommen
- im häuslichen Umfeld ist ein ungestörtes Vier-Augen-Gespräch möglich
- es besteht keine Gefährdung des Kindeswohls bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern
- Ihre Grund- und Selbstversorgung (Essen und Körperpflege) ist sichergestellt
- Sie leiden nicht an schweren körperlichen Erkrankungen, die einer Behandlung zu Hause entgegenstehen